Hinweispflicht für alle Anlagenbauer und Fachplaner
Für alle Anlagen sind die Grundsatzanforderungen des WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und der VAwS (Anlagenverordnung) "Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden" (Auffangwanne) zu erfüllen.
Damit verbunden ist eine Hinweispflicht, die vom Anlagenbauer erbracht werden muss.
Wir empfehlen jede Klima- und Kälteanlage sowie Wärmepumpe mit einem OIL-BRAKE System, auch Rückhaltesystem oder Ölprotektor genannt, zu versehen. Auch bestehende Anlagen sollten nachgerüstet werden.
Die Revolution für Umweltschutz und die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht!